Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der. 1 Wann liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor? Als voll erwerbsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Kann ein Arbeitnehmer. 2 Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Die bis geltende Hinzuverdienstgrenze in. 3 Als erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Auf einen bestimmten Beruf kommt es dabei nicht an. 4 Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente? Reha kommt vor Rente. Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind. 5 Wann liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor? Als voll erwerbsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Kann ein Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von mindestens 3, aber keinen 6 Stunden am Tag leisten, liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor. 6 Für alle ab dem 2. Januar geborenen Arbeitnehmer gilt: Sie bekommen nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in keinem Beruf mehr tätig sein können. Ihre berufliche Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielt keine Rolle. 7 Sie heißt „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit”. Der Anspruch darauf besteht sogar dann, wenn der Betroffene theoretisch noch in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit von mindestens sechs Stunden pro Tag nachzugehen. 8 Seit dem Jahr wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt, weil sie bereits vor Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Rente ausgezahlt wird. Die Grenze wird bis zum Jahr schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. 9 Ein Unfall oder eine schwere Krankheit haben Sie ausgebremst? Wer nicht mehr oder nur noch vermindert arbeiten kann, kann unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente (EM -Rente) beantragen. In Deutschland gibt es nach Angaben des Sozialverbands VdK etwa 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. dauerhaft erwerbsunfähig 10 erwerbsunfähig arbeitsunfähig 12